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Ab der Steuerperiode 2016 können Arbeitnehmer bei der direkten Bundessteuer für den Arbeitsweg nur noch maximal 3000 Franken pro Jahr in Abzug bringen. Diese Beschränkung des Fahrkostenabzugs hat auch Auswirkungen auf die Deklaration im Lohnausweis: Arbeitgeber haben bei Mitarbeitenden, die über ein Geschäftsfahrzeug verfügen, neu den prozentmässigen Anteil Aussendienstzu bescheinigen.
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(Eidg. Steuerverwaltung ESTV, 15.07.16, Mitteilung-002-D-2016-d, www.estv.admin.ch)
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Lesen Sie dazu den Beitrag in der gleichen Ausgabe von Cyrill Habegger und Rafael Lötscher, Neuerungen bei der Ausfertigung des Lohnausweises ab 1. Januar 2016: Deklaration des Anteils Aussendienst bei Mitarbeitenden mit Geschäftsfahrzeug.
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Mitteilung-002-D-2016-d
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Title
Beilage zu Mitteilung-002-D-2016-d
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