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Der Bundesrat hat dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) den Auftrag erteilt, bis Ende März 2017 eine Botschaft zur Beseitigung der «Heiratsstrafe» bei der direkten Bundessteuer vorzulegen.

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Der Bundesrat hat aufgrund eines Berichts der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) beschlossen, mit dem Modell «Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung» die steuerliche Benachteiligung der betroffenen Zweiverdiener- und Rentnerehepaare gegenüber Konkubinatspaaren bei der direkten Bundessteuer abzuschaffen. Er hat das EFD beauftragt, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten. Bei diesem Modell nimmt die Steuerbehörde neben der ordentlichen Steuerberechnung des Ehepaars eine alternative Berechnung der Steuerbelastung vor, die sich an die Besteuerung von unverheirateten Paaren anlehnt. Der tiefere der beiden Steuerbeträge wird sodann in Rechnung gestellt.

Die alternative Steuerberechnung wirkt sich sehr gezielt auf die Beseitigung der Heiratsstrafe aus und verursacht weniger Mindereinnahmen als andere Modelle. Die vorgeschlagenen Massnahmen führen zu Einnahmenausfällen von rund einer Milliarde Franken bei der direkten Bundessteuer.

Angleichung der Steuern von Zweiverdiener-Ehepaaren und Konkubinatspaaren
Das Modell hat zur Folge, dass sich die Besteuerung von Zweiverdiener-Ehepaaren derjenigen von Konkubinatspaaren bei der direkten Bundessteuer annähert. Die Kantone können für die Kantons- und Gemeindesteuern weiterhin ihre bisherige Lösung für die Ehepaarbesteuerung beibehalten. Das Modell ist daher relativ rasch umsetzbar.

Das Modell unterstützt die Fachkräfteinitiative
Das Modell reduziert ausserdem die heute bestehenden negativen Erwerbsanreize. Es ist insbesondere von einer Mobilisierung des Arbeitsangebots der Zweitverdiener auszugehen, was den Zielen der Fachkräfteinitiative entspricht.

Unverheiratete Paare mit Kindern
Der Bundesrat will zudem der übermässigen Privilegierung von Konkubinatspaaren mit Kindern entgegenwirken. Heute wird bei der direkten Bundessteuer der mildere Tarif für Verheiratete nicht nur Ehepaaren, sondern auch den Alleinerziehenden und Konkubinatspaaren mit Kindern gewährt. Dies ist eine der Ursachen der bestehenden steuerlichen Benachteiligungen von Ehepaaren.

Für sämtliche unverheiratete Personen mit Kindern soll daher bei der direkten Bundessteuer künftig stets der Grundtarif Anwendung finden. Den alleinerziehenden Personen soll jedoch im Gegenzug ein neuer Abzug gewährt werden.Diese Massnahmen führen innerhalb der Personengruppe der Alleinerziehenden und Konkubinatspaare zwar teilweise zu Mehrbelastungen, nicht jedoch für Alleinerziehende mit tiefen und mittleren Einkommen. Diese können im Gegenteil von Steuererleichterungen profitieren.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 31.08.16, www.efd.admin.ch)

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