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Verschiedene Angebote und Dienstleistungen im Internet setzen voraus, dass sich die Nutzerinnen und Nutzer korrekt und sicher identifizieren können. Die Nutzerinnen und Nutzer brauchen also eine digitale Identität. Der Bundesrat will deshalb klare Regeln für einen digitalen Identitätsnachweis erlassen, der staatlich anerkannt, überprüfbar und eindeutig ist.

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Der Bundesrat will ein Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz) erarbeiten. Das Gesetz soll klare Regeln für einen staatlich anerkannten Identitätsnachweis (E-ID) festlegen. Dieser soll Userinnen und Usern in der Schweiz ermöglichen, sich bei bestimmten Angeboten mit voller Kontr olle über die eigenen Daten im Internet zu identifizieren.

Die digitale Identität soll korrekt sein und vor Verwechslungen schützen. Es soll sich niemand eine falsche digitale Identität ausstellen lassen können. Deshalb will der Bundesrat, dass der Staat die Kernaufgabe bei der Ausstellung einer digitalen Identität nicht aus der Hand gibt – nämlich die amtliche Prüfung und Bestätigung der Existenz einer Person und ihrer Identitätsmerkmale wie Name, Geschlecht oder Geburtsdatum.

Im Prozess der Handhabung und Verwendung der digitalen Identität müssen die geltenden Datenschutzbestimmungen eingehalten werden.

Das EJPD wird nun eine Botschaft für ein Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz) ausarbeiten.

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(Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, 15.11.17, www.ejpd.admin.ch)

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