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Zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 hat der Bundesrat die Totalrevision der Liegenschaftskostenverordnung in die Vernehmlassung geschickt. Sie präzisiert das neue Energiegesetz, das zusätzliche steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Liegenschaftsbesitzer vorsieht.

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Das neue Energiegesetz enthält die steuerliche Abzugsfähigkeit der Rückbaukosten für den Ersatzneubau sowie die Übertragbarkeit der energetischen Investitions- und Rückbaukosten auf mehrere Steuerperioden. Mit einer Revision der Liegenschaftskostenverordnung präzisiert der Bundesrat diese neuen Abzugsmöglichkeiten.

Es ist vorgesehen, die Verordnung am 1. Januar 2020 in Kraft zu setzen.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 16.08.17, www.efd.admin.ch)

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