Absolvierende von Kursen, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, werden vom Bund ab 1. Januar 2018 direkt finanziell unterstützt. Die Beiträge zugunsten der höheren Berufsbildung werden zudem markant erhöht. Der Bundesrat hat die dafür notwendige Änderung der Berufsbildungsverordnung und die entsprechende Inkraftsetzung beschlossen.
Die Einführung direkter Bundesbeiträge gleicht die finanzielle Belastung der Studierenden auf Tertiärstufe an, schafft eine schweizweit einheitliche Unterstützung für Absolvierende vorbereitender Kurse und leistet einen wichtigen Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs (Fachkräfteinitiative). Sie ist eines der zentralen Elemente des Massnahmenpakets zur Stärkung der höheren Berufsbildung, das 2014 vom Bundesrat beschlossen wurde.
Mit dem neuen subjektorientierten Finanzierungssystem werden die Bundesbeiträge direkt an Personen ausbezahlt, die einen vorbereitenden Kurs für eine eidgenössische Berufs- oder höhere Fachprüfung besucht haben und im Anschluss daran eine eidgenössische Prüfung absolvieren. Neu erhalten die Absolvierenden 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren zurückerstattet. Für eidgenössische Berufsprüfungen sind dies maximal 9500 CHF, für höhere Fachprüfungen maximal 10 500 CHF. Kursteilnehmende können die Bundesbeiträge nach Absolvieren der eidgenössischen Prüfung beantragen, dies unabhängig vom Prüfungserfolg. Für Absolvierende, welche sich die Vorfinanzierung bis zur Auszahlung der Bundesbeiträge nicht leisten können, ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf Auszahlung von Teilbeiträgen schon vor der eidgenössischen Prüfung möglich.
Gleichzeitig mit der Inkraftsetzung der geänderten Verordnung über die Berufsbildung sowie der Änderung des Berufsbildungsgesetzes, die das Parlament letztes Jahr im Rahmen der BFI-Botschaft beschlossen hatte, hat der Bundesrat per 1. Januar 2018 auch eine neue Verordnung über die Informationssysteme im Berufsbildungs- und Hochschulbereich (IBH-V) beschlossen. Sie stellt die datenschutzrechtliche Grundlage dar, um Personendaten in verschiedenen Informationssystemen bearbeiten zu können. Die IBH-V schafft die Voraussetzung, um Finanzierungsgesuche von Personen, die sich auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, elektronisch abwickeln zu können. Gleiches gilt für die elektronische Bearbeitung von Personendaten im Berufsverzeichnis oder in Zusammenhang mit der Bearbeitung von Gesuchen um Anerkennung ausländischer Diplome und Ausweise im Berufsbildungs- und Hochschulbereich.
(Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF, Bern, 15.09.17, www.wbf.admin.ch)