Der Bundesrat hat beschlossen, den heutigen Stand der AHV/IV-Renten per 1. Januar 2017 beizubehalten. Ohne Rentenerhöhung bleiben auch jene Eckwerte auf dem heutigen Stand, die auf der Grundlage der minimalen AHV/IV-Rente berechnet werden. Dies gilt beispielsweise für die Grenzbeträge in der obligatorischen beruflichen Vorsorge oder die in den Ergänzungsleistungen berücksichtigten Beträge zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs.
Der Entscheid stützt sich auf die Empfehlung der Eidgenössischen AHV/IV-Kommission ab und basiert auf dem arithmetischen Mittel aus dem Preis- und dem Lohnindex (Mischindex). Die negative Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise und die schwache Lohnentwicklung ergeben aktuell einen Mischindex, der keine Anpassung der AHV/IV-Renten rechtfertigt.
Die minimale AHV-Rente beträgt weiterhin 1175 Franken im Monat, die maximale Rente 2350 Franken im Monat.
(Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Bern, 6.07.16, www.bsv.admin.ch)