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Der Bundesrat beantragt dem Parlament, den Steuerort für Maklerprovisionen zu vereinheitlichen. Künftig sollen Steuern auf Gewinnen aus Grundstücksverkäufen immer am Wohnort des Maklers bzw. am Sitz der Maklerfirma erhoben werden, sofern sich dieser in der Schweiz befindet. Damit setzt der Bundesrat eine vom Parlament überwiesene Motion um.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 17.06.16, www.efd.admin.ch)

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