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Der Bundesrat hat die Totalrevision der Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik verabschiedet. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Einführung einer betragsmässigen Obergrenze, die Anpassung der Anwendungsgebiete unter Berücksichtigung der Raumordnungspolitik sowie eine erhöhte Transparenz über die gewährten Steuererleichterungen. Die revidierten Bestimmungen sind am 1. Juli 2016 in Kraft getreten.
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(Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF, Bern, 3.06.16, www.wbf.admin.ch)
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