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Treuhandgesellschaften, die ausschliesslich die Steuer- und Meldepflichten der Treugeberin oder des Treugebers in ihrem Herkunftsstaat sicherstellen, sogenannte statische Treuhandgesellschaften, sollen von der Umsatzabgabe befreit werden. Damit werden Schweizer Banken, die solche Vermögen verwalten, gegenüber ausländischen Banken nicht länger benachteiligt. Das schlägt der Bundesrat in der Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG) vor.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 25.05.16, www.efd.admin.ch)

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