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In Zusammenhang mit der Umsetzung der Teilrevision des MWST-Gesetzes, die per 1. Januar 2018 in Kraft tritt, wird das MWST-Abrechnungsformular inhaltlich angepasst (weltweiter Umsatz, Margenbesteuerung usw.).

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Am 24. September 2017 haben die Schweizer Stimmberechtigten die Vorlage «Altersvorsorge 2020» an der Urne abgelehnt. Deswegen sinken die MWST-Sätze ab dem 1. Januar 2018.

Ende 2017 läuft die Zusatzfinanzierung der IV durch die MWST um 0,4 MWST-Prozentpunkte aus. Gleichzeitig erhöhen sich per 1. Januar 2018 die MWST-Sätze um 0,1 Prozentpunkte aufgrund der Finanzierung des Ausbaus der Bahninfrastruktur (FABI). Aus diesem Grund verändern sich die MWST-Sätze ab 1. Januar 2018 wie in der Abbildung oben rechts.

Zu beachten ist, dass die neuen (ab 1. Januar 2018 geltenden) MWST-Sätze auf allen Abrechnungsformularen unter «II. Steuerberechnung» auf der linken Seite des Formulars aufgeführt sind.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 25.09.17, www.efd.admin.ch)

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