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Der Bundesrat hat beschlossen, Anhang 1 der Verordnung über die Unfallversicherung anzupassen. Damit wird die Liste der Berufskrankheiten gemäss den neusten wissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen zu den schädigenden Stoffen und mechanischen Einflüssen auf die Gesundheit aktualisiert. Die Verordnungsänderung tritt am 1. April 2018 in Kraft.

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(Bundesamt für Gesundheit BAG, Bern, 21.2.2018, www.bag.admin.ch)

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