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Die Schweizerische Zivilprozessordnung hat sich in der Praxis bewährt. Punktuelle Anpassungen sollen jedoch Privaten und Unternehmen den Zugang zum Gericht erleichtern und so die Rechtsdurchsetzung im Privatrecht weiter verbessern. Der Bundesrat hat eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage verabschiedet. Insbesondere sollen die Kostenschranken und das Prozesskostenrisiko gesenkt, der kollektive Rechtsschutz gestärkt und die Verfahrenskoordination vereinfacht werden. Mit dem Gruppenvergleichsverfahren wird eine anerkannte Lücke im Rechtssystem geschlossen. Damit werden mehrere parlamentarische Aufträge erfüllt. Die Vernehmlassung dauert bis am 11. Juni 2018.

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(Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, 2.3.2018, www.ejpd.admin.ch)

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