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Die zuständigen Behörden der Schweiz und der USA haben am 19. Februar 2016 in Bern und am 29. Februar 2016 in Washington eine Vereinbarung unterzeichnet, mit der eine Ausnahmebestimmung für Konten von Anwälten oder Notaren in das FATCA-Abkommen aufgenommen wurde. Die ausgehandelte Ausnahmebestimmung hat den Vorteil, dass Kunden von Anwälten oder Notaren nicht mehr identifiziert werden müssen und somit das Berufsgeheimnis der Anwälte respektive der Notare gewahrt werden kann.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 1.03.16, www.efd.admin.ch)

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