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Der Bundesrat hat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke verabschiedet. Alle Grundstücke des Anlagevermögens eines Land- oder Forstwirtschaftsbetriebs sollen von einer privilegierten Besteuerung profitieren, wie sie bis 2011 galt.

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Gewinne aus dem Verkauf land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke waren bis zu einem Grundsatzentscheid des Bundesgerichts im Jahr 2011 von der direkten Bundessteuer befreit (BGE 138 II 32). Die Gewinne aus dem Verkauf von Baulandreserven des Anlagevermögens land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sind seither vollumfänglich steuerbar.

Die verabschiedete Botschaft sieht die Rückkehr zur privilegierten Besteuerung für Gewinne sämtlicher Grundstücke eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs vor. Damit würde der Wertzuwachsgewinn bei der direkten Bundessteuer steuerbefreit. In den Kantonen soll der Gewinn der Grundstückgewinnsteuer unterliegen.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 11.03.16, www.efd.admin.ch)

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