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Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Änderung des Gesetzes über die Finanzhilfe an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen sowie zur Aufhebung des Bundesgesetzes über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum eröffnet. Künftig sollen Bürgschaften im Rahmen des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens bis zu einer Million Franken gewährt werden können. Das Instrument der Bürgschaften und Zinskostenbeiträge im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum soll abgeschafft werden. Die Vernehmlassung dauert bis am 12. Juli 2017.

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Die 2016 vom Parlament angenommene Motion Comte (15.3792) «Erhöhung der Interventionsgrenze von Bürgschaftsorganisationen zugunsten der KMU» verlangt eine Revision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen. Sie verlangt eine Anpassung der Regelung bezüglich der Bürgschaftslimite. Die Gesetzesrevision wird zum Anlass genommen, um weitere Anpassungen vorzunehmen. Die Teilrevision des Bundesgesetzes über Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen (SR 951.25) beinhaltet schwergewichtig folgende drei Punkte:

  • Erhöhung der Bürgschaftslimite von 500 000 auf eine Million Franken
  • Ausrichtung des Subsidiaritätsprinzips auf den Kreditmarkt
  • Kürzung des Verwaltungskostenbeitrags des Bundes bei Verteilung des Reinertrags unter die Genossenschafter

Die Vernehmlassung dauert bis am 12. Juli 2017.

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(Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF, Bern, 5.04.17, www.wbf.admin.ch)

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