Issue
Category
Lead

Die Aufsichtsbehörde des Bundes hat in den letzten Jahren ihre Vorschriften zur eingeschränkten Revision verschärft – entgegen der Absicht des Gesetzgebers. Nationalrätin Daniela Schneeberger, Präsidentin von TREUHAND|SUISSE, forderte deshalb in einer parlamentarischen Initiative eine Präzisierung des Gesetzes, um die KMU vor unnötigem Aufwand zu schützen. Der Nationalrat hat die Initiative angenommen.

Content
Text

Die 2008 eingeführte eingeschränkte Revision ist auf KMU zugeschnitten. Sie ermöglicht eine professionelle Revision, ohne dass KMU die Bestimmungen einer ordentlichen Revision einhalten müssen. Dies erspart ihnen administrativen und finanziellen Aufwand.

Das Gesetz lässt allerdings Interpretationen zu. Die Aufsichtsbehörde des Bundes wendete in der Vergangenheit für die eingeschränkte Revision immer häufiger die Bestimmungen der ordentlichen Revision an. Damit unterlief sie die Absicht des Gesetzgebers, KMU zu entlasten.

Title
«Aus einer Hand» muss möglich sein
Level
3
Text

Mit ihrer parlamentarischen Initiative wollte Nationalrätin Daniela Schneeberger die Regelung für die eingeschränkte Revision im Obligationenrecht präzisieren, im Sinne der vom Gesetzgeber gewollten Vereinfachung. «Die eingeschränkte Revision muss wieder KMU-tauglich, also pragmatisch werden», sagt die Präsidentin von TREUHAND|SUISSE.

Wichtig ist vor allem, dass KMU Rechnungsführung, Steuerberatung und Buchprüfung aus einer Hand beziehen können. Für viele kleine und mittlere Unternehmen üben Treuhänder eine umfassende Begleitfunktion aus. Diese Nähe ermöglicht eine spezifische und kostengünstige Beratung. Für KMU ist es nicht immer zweckmässig, Treuhand- und Revisionsmandate zu trennen, wie dies richtigerweise für grosse Unternehmen vorgeschrieben ist.

Title
Auf eingeschränkte Revision angewiesen
Level
3
Text

Heute nutzen rund 95 000 KMU die eingeschränkte Revision. Die meisten Jung- und Kleinstunternehmen verzichten ganz auf die Revision durch Dritte («Opting Out»). KMU mit mehr als zehn Mitarbeitern sind aber gesetzlich verpflichtet, eine Prüfung durchzuführen. Sie sind auf die eingeschränkte Revision angewiesen.

Text

(Medienmitteilung TREUHAND|SUISSE Schweizerischer Treuhänderverband, Bern, 4.05.17, www.treuhandsuisse.ch)

Date