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Seit dem 20. März steht auf dem Portal ESTV SuisseTax die erste Funktion für den automatischen Informationsaustausch (AIA) zur Verfügung. Damit 2018 erstmals Daten im Rahmen des AIA ausgetauscht werden können, müssen sich meldende schweizerische Finanzinstitute bis Ende 2017 registrieren.

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Die gesetzlichen Grundlagen zum internationalen AIA sind in der Schweiz am 1. Januar 2017 in Kraft getreten, sodass im Jahr 2018 mit ausgewählten Partnerstaaten ein erster Datenaustausch erfolgen kann. Meldende schweizerische Finanzinstitute (Einlageninstitute, Verwahrinstitute, Investmentunternehmen oder spezifizierte Versicherungsgesellschaften) müssen sich bis Ende 2017 bei der ESTV für den AIA registrieren. Die Registrierung erfolgt ausschliesslich über das Portal ESTV SuisseTax auf der Webseite der ESTV (www.estv.admin.ch). Eine Registrierung mittels Papier-Formular oder Brief ist nicht möglich. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung des Registrierungsprozesses findet sich auf der Webseite der ESTV.

Mit der Aufschaltung von ESTV SuisseTax ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Umsetzung des internationalen AIA in der Schweiz getan. Mit der Registrierung als meldendes Finanzinstitut ist jedoch noch kein Datenaustausch verbunden. Es ist vorgesehen, dass ab Sommer 2017 die Einreichung von AIA-Meldungen durch die Finanzinstitute bei der ESTV zu Testzwecken möglich sein wird.

Das Portal ESTV SuisseTax ist in die E-Government-Landschaft der ESTV eingebettet. Bisher können Firmen die Mehrwertsteuer sowie Rückerstattungsanträge der Verrechnungssteuer über das Portal abwickeln.

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Portal ESTV SuisseTax
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(Eidg. Steuerverwaltung ESTV, 20.03.17, www.estv.admin.ch)

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