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Bei Preisen, Ehrengaben, Auszeichnungen, Stipendien sowie Förderbeiträgen im Kultur-, Sport- und Wissenschaftsbereich kann es sich sowohl um von der direkten Bundessteuer befreite Schenkungen oder steuerfreie Unterstützungsleistungen als auch um steuerbare Einkünfte handeln.

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Dieses Kreisschreiben klärt die jeweilige steuerliche Behandlung derartiger Leistungen und stützt sich neben den gesetzlichen Grundlagen auch auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts. Die Abgrenzung steuerfreier Unterstützungsleistungen von steuerbaren Einkünften erfolgt im Einzelfall mithilfe der im Kreisschreiben aufgeführten Kriterien.

Title
Kreisschreiben Nr. 1-043-D-2018-d
Text

(Eidg. Steuerverwaltung ESTV, 26.2.2018, Kreisschreiben Nr. 1-043-D-2018-d, www.estv.admin.ch)

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