Der Beschwerdeführer, der während zweier Jahre in den USA beruflich tätig gewesen ist, kann sich nicht auf die Expatriates-Verordnung berufen; weder wurde er von seiner ehemaligen Arbeitgeberin in die Schweiz entsandt noch beabsichtigt er, lediglich fünf Jahre in der Schweiz zu arbeiten und danach wieder in die USA zurückzukehren. Eine sogenannte umgekehrte Expatriates-Situation wird von der Verordnung nicht erfasst. Folglich stellen die Kosten für den Umzug von den USA in die Schweiz, welche die neue Arbeitgeberin bezahlt hat, Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit dar.
Art. 2 Abs. 2 und Art. 1 Abs. 1 ExpaV; Art. 26 BV; Art. 73 Abs. 1, Art. 7 Abs. 1, Art. 16 Abs. 1, Art. 17 Abs. 1 und Art. 34 lit. a StHG; Art. 146, Art. 16 Abs. 1 und Art. 17 Abs. 1 DBG; § 154 Abs. 1, § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 StG ZH
(BGer., 15.01.15 {2C_592/2014 und 2C_593/2014}, StE 2015, B 22.2 Nr. 31)