Issue
Category
Lead
<p data-content="Aktuelles--AK-_Lead_de--AK-">Nach Ablauf eines Zertifikats, das die Gültigkeit einer elektronischen Signatur garantiert, müssen die Informationen über diese Ungültigerklärung künftig mindestens elf Jahre lang online verfügbar bleiben. Der Bundesrat hat einer entsprechenden Revision der Verordnung über die elektronische Signatur zugestimmt.</p>
Date
Text to Speech
Off