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<p data-content="Grundschrift_de"><span data-content="Trex-Farbe">Das Bundesgericht weist die Beschwerde einer Nationalrätin im Zusammenhang mit der Beendigung ihres Anspruchs auf Mutterschaftsentschädigung ab. Es erinnert daran, dass die Mutterschafts­entschädigung bei einer Wiederaufnahme der Arbeit durch die Mutter während der 14-wöchigen Anspruchsdauer nur dann weiter bezogen werden kann, wenn es sich um eine marginale Nebentätigkeit mit einem jährlichen Maximallohn von 2300&nbsp;Franken handelt. Das ist hier nicht der Fall.</span></p>

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