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<p data-content="Grundschrift_de"><span data-content="Trex-Farbe">Das Bundesgericht weist die Beschwerde einer Nationalrätin im Zusammenhang mit der Beendigung ihres Anspruchs auf Mutterschaftsentschädigung ab. Es erinnert daran, dass die Mutterschaftsentschädigung bei einer Wiederaufnahme der Arbeit durch die Mutter während der 14-wöchigen Anspruchsdauer nur dann weiter bezogen werden kann, wenn es sich um eine marginale Nebentätigkeit mit einem jährlichen Maximallohn von 2300 Franken handelt. Das ist hier nicht der Fall.</span></p>
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