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<p data-content="Aktuelles--AK-_Lead_de--AK-" lang="de-DE">Alle Versicherer sind verpflichtet, bei der Versicherungsvermittlertätigkeit die gleichen Regeln einzuhalten. Der Bundesrat hat die Verordnung über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit verabschiedet. Damit werden die folgenden Punkte der Branchenvereinbarung verbindlich, die bisher freiwillig anwendbar waren: das Verbot der telefonischen Kaltakquise, die Obergrenze für die Entschädigung der Vermittlertätigkeit sowie das Erstellen und das Unterzeichnen von Bera­tungsprotokollen.</p>

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