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<p data-content="Fachbeitrag_-FB-_Lead_de--FB-">Hauptpflicht des Arbeitnehmers ist die Arbeitspflicht. Neben dieser Hauptpflicht bestehen diverse Nebenleistungspflichten des Arbeitnehmers. Eine dieser Nebenpflichten ist die Herausgabepflicht gemäss <a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_321_b&quot; target="_blank">Art.&nbsp;321b Abs.&nbsp;1&nbsp;OR</a>, wonach der Arbeitnehmer der Arbeitgeberin über alles, was er im Rahmen seiner vertraglichen Tätigkeit für die Arbeitgeberin von Dritten erhält, Rechenschaft abzulegen und ihr alles sofort herauszugeben hat. Sodann hat der Arbeitnehmer gemäss <a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_321_b&quot; target="_blank">Art.&nbsp;321b Abs.&nbsp;2&nbsp;OR</a> der Arbeitgeberin alles herauszugeben, was er im Rahmen der Ausübung seiner vertraglichen Tätigkeit hervorbringt. Die Herausgabepflicht wird durch einfache Besitzübergabe erfüllt. Neben diesen Hauptherausgabepflichten bestehen im Obligationenrecht diverse weitere Herausgabepflichten, auf die nachfolgend teilweise eingegangen wird.<sup>1</sup></p>

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