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<p data-content="Grundschrift_de" lang="de-CH"><span data-content="Trex-Farbe">Der Anspruch auf eine Lebenspartnerrente kann auch beim Vorhandensein von gemeinsamen Kindern an weitere Voraussetzungen geknüpft werden – vorliegend eine Altersschwelle von 45&nbsp;Jahren.</span></p>

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