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<p data-content="Aktuelles--AK-_Lead_de--AK-" lang="de-DE">Mit einer Verordnungsänderung ergänzt der Bundesrat die Liste der Branchen, in welchen kurze Arbeitsverhältnisse mit geringfügigen Löhnen häufig sind. Mit einer zweiten Änderung werden ungerechtfertigte Verzugszinsen vermieden, wenn Selbständigerwerbende ihr Unternehmen liquidieren und dabei einen Gewinn erzielen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 5. September 2024.</p>
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