Issue
Category
Lead

<p data-content="Aktuelles--AK-_Lead_de--AK-" lang="de-DE">Der Bundesrat hat beschlossen, die Höchstbe­zugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung von zwölf auf achtzehn Monate zu verlängern. Die Verordnungsänderung ist am 1.&nbsp;August&nbsp;2024 in Kraft getreten und gilt bis zum 31.&nbsp;Juli&nbsp;2025.</p>

Date
Text to Speech
Off