Issue
Category
Lead
<p data-content="Aktuelles--AK-_Lead_de--AK-" lang="de-DE">Der Bundesrat hat beschlossen, die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung von zwölf auf achtzehn Monate zu verlängern. Die Verordnungsänderung ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Juli 2025.</p>
Date
Text to Speech
Off