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<p data-content="Fachbeitrag_-FB-_Lead_de--FB-" lang="de-DE"><a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_725_b" target="_blank">Art. 725b OR</a> verlangt in gewissen Fällen, eine handelsrechtliche Bilanz je zu Fortführungs- und Liquidationswerten zu erstellen. Die sehr offene Regulierung kann dazu führen, dass rechtliche und betriebswirtschaftliche Perspektiven vermischt werden respektive strafrechtlich relevante Bilanzfälschung und legale Bilanzkosmetik fliessend ineinander übergehen können. Der vorliegende Beitrag zeigt mit Beispielen auf, wie die gesetzliche Bestimmung umzusetzen ist und welche Bilanzierungsformen als eher «kreativ» zu beurteilen sind.</p>
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