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<p data-content="Fachbeitrag_-FB-_Lead_de--FB-" lang="de-DE">Statuten, die nicht den Vorschriften des neuen Aktienrechts entsprechen, müssen spätestens 2024 von der Generalversammlung angepasst werden. Die entsprechende Übergangsfrist läuft Ende Jahr aus und ab dem 1.&nbsp;Januar&nbsp;2025 werden rechtswidrige Statutenbestimmungen automatisch ausser Kraft gesetzt. Eine gute Gelegenheit, die Statuten auf ihre Gesetzeskonformität hin und generell zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.</p>

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