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<p data-content="Fachbeitrag_-FB-_Lead_de--FB-" lang="de-DE">Statuten, die nicht den Vorschriften des neuen Aktienrechts entsprechen, müssen spätestens 2024 von der Generalversammlung angepasst werden. Die entsprechende Übergangsfrist läuft Ende Jahr aus und ab dem 1. Januar 2025 werden rechtswidrige Statutenbestimmungen automatisch ausser Kraft gesetzt. Eine gute Gelegenheit, die Statuten auf ihre Gesetzeskonformität hin und generell zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.</p>
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