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<p>Die in Deutschland von einer Person schweizerischer Nationalität erlangte Streichung der Geschlechtsangabe wird in der Schweiz nicht anerkannt und kann nicht ins schweizerische Personenstandsregister eingetragen werden. Nach dem klaren Willen des Gesetzgebers gilt einstweilen weiter die binäre rechtliche Geschlech­terordnung (Mann / Frau) und ist der Verzicht auf einen Geschlechtseintrag unzulässig. Das Bundesgericht ist aufgrund der Gewaltenteilung nicht befugt, davon abzuweichen.</p>

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