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<p data-content="Fachbeitrag_-FB-_Lead_de--FB-" lang="de-DE">Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit personenbezogenem Charakter. Aufgrund dieses Charakters können die Gesellschafter durch persönliche gesetzliche und statutarische Rechte und Pflichten an die Gesellschaft gebunden werden, die über die einer reinen Kapitalgesellschaft hinausgehen. Diese Rechte und Pflichten betreffen insbesondere die Übertragung von Stammanteilen durch Abtretung und besondere Erwerbsarten, die zwingenden Modalitäten unterliegen, deren Missachtung a) bei formellen Mängeln und fehlender Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung zur Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit der Abtretung führt und b) bei einer besonderen Erwerbsart, der keine Anerkennung des Erwerbers als stimmberechtigter Gesellschafter durch die Gesellschafterversammlung folgt, zur Suspendierung von gewissen Mitgliedschaftsrechten führt.</p>

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