<p data-content="Fachbeitrag_-FB-_Lead_de--FB-" lang="de-DE">Mit seinen zahlreichen Neuregelungen wurde das neue Aktienrecht vor allem den heutigen wirtschaftlichen Gegebenheiten und Bedürfnissen angepasst. Es bietet zahlreiche Regelungen für Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und weitere Gesellschaftsformen. Gleichzeitig wurden die gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit <a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_725" target="_blank">Art. 725 OR</a> ff. revidiert. Daraus resultierten eine höhere Finanzverantwortung der Unternehmensleitung sowie weitere Handlungspflichten bei drohender Zahlungsunfähigkeit und Vorliegen eines Kapitalverlusts oder einer Überschuldung. Infolge der geänderten Rechtslage haben auch die Revisionsstelle sowie die zugelassene Revisorin bzw. der zugelassene Revisor neue und zusätzliche Pflichten erhalten. Im nachfolgenden Artikel behandelt die Autorin vor allem ausgewählte Fragen zum Thema Berichterstattung im Zusammenhang mit <a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_725" target="_blank">Art. 725 OR</a> ff.</p>
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