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<p data-content="Praxis--PR-_Lead_de--PR-" lang="de-CH">Ein Aargauer mit einem Grundstück im Oberwallis sollte 25 Franken Steuern dafür bezahlen, wogegen ein Einheimischer dafür nur 15 Rappen an die Gemeinde hätte abliefern müssen. Dies liess der Mann nicht auf sich bewenden und erhielt vom Bundesgericht recht.</p>
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