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<p data-content="Aktuelles--AK-_Lead_de--AK-" lang="de-DE">Das Meldeverfahren im Konzernverhältnis ist seit dem 1. Januar 2023 für Beteiligungen ab 10&nbsp;Prozent zulässig und wird auf alle juristischen Personen ausgeweitet. Die vorgängige Bewilligung für das Meldeverfahren im internationalen Rahmen gilt für fünf Jahre.</p>

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