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<p data-content="Aktuelles--AK-_Lead_de--AK-" lang="de-DE">Das Meldeverfahren im Konzernverhältnis ist seit dem 1. Januar 2023 für Beteiligungen ab 10 Prozent zulässig und wird auf alle juristischen Personen ausgeweitet. Die vorgängige Bewilligung für das Meldeverfahren im internationalen Rahmen gilt für fünf Jahre.</p>
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