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<p data-content="lead">Seit 2011 wird auf hohen Lohnbestandteilen ein sogenanntes Solidaritätsprozent als Beitrag zur Entschuldung der Arbeits­losen­ver­siche­rung erhoben. Die finanzielle Situation der Arbeitslosenversicherung sollte sich per Ende 2022 so weit erholt haben, dass das Soli­daritätsprozent ab 2023 automatisch per Gesetz wegfällt.</p>

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