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Die ESTV und die Kommission für Rechnungslegung der EXPERTsuisse haben sich auf einen alternativen Ausweis der eigenen Kapitalanteile geeinigt, der sowohl den steuerlichen Anforderungen genügt als auch die obligationenrechtlichen Gliederungsvorschriften einhält. Der alternative Ausweis wurde im Kreisschreiben 29a über das Kapitaleinlageprinzip neues Rechnungslegungsrecht aufgenommen. Das Kreisschreiben wurde dazu mit einem weiteren Anhang ergänzt.
Title
Kreisschreiben Nr. 1-029a-DVS-2015-d
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(Eidg. Steuerverwaltung ESTV, 21.01.16, Kreisschreiben Nr. 1-029a-DVS-2015-d, www.estv.admin.ch)
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