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<p data-content="lead">Anwaltskosten, die bei einem Elternteil zum Erlangen von Unterhaltszahlungen für sich oder für die Kinder anfallen, können bei der direkten Bundessteuer nicht als Gewinnungskosten abgezogen werden. Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) gut.</p>

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