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<p data-content="lead">Die Berechnung des an Zivildienstleistende zu zahlenden Erwerbsersatzes muss auf einer realistischen Basis beruhen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Bundesamts für Sozialversicherungen gutgeheissen, die sich gegen die Höhe des Ersatzes für einen jungen Mann mit Bachelorabschluss in Wirtschaftswissenschaften richtete. Die Basler Justiz hatte sich auf das Salär eines Ökonomen gestützt.</p>
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