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<p data-content="lead">Der Bundesrat hat das revidierte Geld­wäsche­reigesetz (GwG) sowie die angepasste Geldwäschereiverordnung (GwV) per 1.&nbsp;Ja­­nuar&nbsp;2023 in Kraft gesetzt. Damit verbessert die Schweiz ihr Abwehrdispositiv zur Bekämpfung der Geld­wäscherei und der Terrorismusfinanzierung und trägt den wichtigsten Empfehlungen des Länderberichts der Financial Action Task Force (FATF) Rechnung.</p>

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