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<p data-content="lead">Die Bundesversammlung hat am 1. Oktober 2021 für einen zweiwöchigen Adoptionsurlaub gestimmt bzw. eine entsprechende Vorlage angenommen. Die Vorlage unterlag dem fakultativen Referendum mit Referendumsfrist bis zum 20. Januar 2022. Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen. Der Bundesrat hat das Inkrafttreten der Bestimmungen auf den 1. Januar 2023 festgesetzt.</p>

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