Issue
Category
Lead
<p data-content="lead">Bei der Verrechnungssteuer soll das Meldeverfahren im Konzern neu ab einer Beteiligungsquote von 10 Prozent und für alle juristischen Personen möglich sein, die eine solche qualifizierte Beteiligung halten. Weiter wird die in internationalen Verhältnissen einzuholende Bewilligung fünf statt drei Jahre gelten. Der Bundesrat hat die Änderungen verabschiedet, die auf den 1. Januar 2023 in Kraft treten.</p>
Date