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<p>Eine Mutter im Kanton Aargau muss ihren Sohn im Vorschulalter gegen ihren Willen impfen lassen. Das Bundesgericht hat ein Urteil des Obergerichts bestätigt. Der Vater und die Frau haben ein gemeinsames Sorgerecht – und bei Streit gilt die BAG-Empfehlung.</p>

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