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<p>Das Bundesgericht hat bestätigt, dass ein in Georgien durch eine Leihmutter geborenes Zwillingspaar nur zum genetischen Wunschvater ein rechtliches Kindsverhältnis hat. Die genetische Wunschmutter muss ihre rechtliche Beziehung durch eine Stiefkindadoption herstellen. So lange bleibt die Leihmutter die amtlich anerkannte Mutter.</p>
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