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<p data-content="lead">Der Bundesrat hat die <a href="https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-…; rel=" noopener" target="_blank">Härtefallverordnung für das Jahr 2022 </a>verabschiedet. Die Unterstützungsbeiträge werden in Not geratenen Unter­nehmen maximal für das erste Halbjahr 2022 ausgerichtet und berechnen sich auf Basis der ungedeckten Kosten. Die Anspruchsvoraussetzungen und Obergrenzen entsprechen weitgehend der bis­he­rigen Härtefallunterstüt­zung.</p>

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