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<p>Das Bundesgericht hat bei der Alimentebevorschussung durch die Gemeinden seine Rechtsprechung geändert. Im Fall eines Luzerner Sohnes, der gegen die Abänderung der Unterhaltszahlung klagte, fällte es einen Leitentscheid und bestätigte ein Urteil des Luzerner Kantonsgerichts.</p>
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