<p data-content="lead">Die Coronapandemie und ihre Folgen beschäftigen die Menschen sowie die Wirtschaft seit mittlerweile rund zwei Jahren. Auch hinsichtlich Rechnungslegung und der gesetzlichen Rahmenbedingungen ergeben sich für Treuhänder sowie Revisoren immer noch Fragen und Herausforderungen. Besondere Beachtung ist dabei unter anderem dem COVID-19-Kredit zu schenken. Um einen Liquiditätsengpass zu vermeiden, haben im Frühjahr 2020 zahlreiche Unternehmen von der Solidarbürgschaftsverordnung des Bundes Gebrauch gemacht und unbürokratisch einen Kredit aufgenommen. Bis zur vollständigen Rückführung des Kredits bzw. bis zur Kündigung des COVID-19-Rahmenkreditvertrags gelten jedoch Einschränkungen hinsichtlich Transaktionen, welche vor allem Liquiditätsabflüsse zur Folge haben.</p>
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