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Die Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit von natürlichen Personen ist in der Praxis, insbesondere unter Einbezug der entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen, alles andere als ein triviales Unterfangen. Die steuer­liche Ansässigkeit ist jedoch eminent wichtig für die Bestimmung der Quellensteuerpflicht und für die neuen Verfahren hinsichtlich der Geltendmachung von steuermindernden Abzügen unter dem neuen Quellensteuerregime.

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