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Der Bundesrat hat beschlossen, das neue Bun­desgesetz und die Verordnung über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose auf 1. Juli 2021 in Kraft zu setzen. Personen, die nach dem 58. Altersjahr ihre Stelle verloren haben und nach 60 von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert worden sind, können bis zum Bezug einer Altersrente Überbrückungsleistungen (ÜL) erhalten.

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