Anträge auf Rückerstattung der ausländischen Quellensteuer an kollektive Kapitalanlagen korrekt einreichen

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Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) erlässt per 1. August 2021 die Weisung, wie Anträge auf Rückerstattung der ausländischen Quellensteuer an kollektive Kapitalanlagen ein­zureichen sind.

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