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Eine professionelle Tagesmutter in Renens VD ohne eigene Kinder darf in Zukunft in ihrer Eigentumswohnung keine Pflegekinder mehr betreuen. Dies hat das Bundesgericht am 22. April 2021 in einer öffentlichen Beratung entschieden. Die gewerbliche Tätigkeit ist nicht mit dem Reglement der Eigentümerschaft vereinbar.
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