Lead

Der Bundesrat hat am 13. Januar 2021 die Massnahmen im Kampf gegen die COVID-19-Pandemie verlängert und verschärft. Unter anderem sind Arbeitgeber ab dem 18. Januar 2021 verpflichtet, gegenüber ihren Mitarbeitenden Homeoffice anzuordnen, sofern dies möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Ist Homeoffice nicht möglich, gilt am Arbeitsplatz eine absolute Maskenpflicht, sobald sich mehr als eine Person in einem Raum aufhält. Besonders gefährdete Personen haben Anspruch auf besonderen Schutz. Die Verschärfungen dauern (vorerst) bis am 28. Februar 2021.

Date